Die Ausleihbedingungen

  1. Unser Material kann nur an unsere Ortsverbände und an katholische Gruppen (Nichtverbandler wie Messdienergruppen, katholische Jugendarbeit) entliehen werden.
  2. Bei der Ausleihe wird zwischen unseren Ortsverbänden und "Nichtveränden" unterschieden, die dementsprechend gestaffelte Leihpreise zahlen müssen.
  3. BDKJ Kreis- & Stadtverbände außerhalb des Dekanates Bielefeld-Lippe dürfen Material leihen, sofern dieses nicht durch eigene Gruppen belegt ist.
  4. Es findet kein Verleih an Privatpersonen statt. Einzige Ausnahmen bilden die "Sumoringer" und die Buttonmaschine, die auch von Dritten ausgeliehen werden können.
  5. Ausgeliehenes Material, welches unvollständig zurückkommt oder kaputt gegangen ist, wird in Rechnung gestellt. Die Rechnung über die Schäden, geht hierbei immer an den Entleiher. Defektes oder unvollständiges Material ist unverzüglich zu melden.
  6. Wir behalten uns vor, bei wiederholt verspäteter Rückgabe Säumnisentgelte und/oder Kautionen festzulegen.