FAQ

Mit den "Häufig gestellten Fragen" (Frequently Asked Questions - FAQ) wollen wir schnelle, kurze und möglichst klare Antworten geben. Dabei geht es um Themen bei denen , wie der Titel schon verrät, häufig Unsicherheiten bestehen, oder gar Missverständnisse kursieren. Die Antworten stehen hier ohne Gewähr - gerne können Sie bei uns detaillierter und genauer nachfragen.
 
1. Ist es richtig, dass der BDKJ die kommunalen Fördermittel für die katholischen Jugendverbände und die katholischen Pfarrgemeinden verwaltet?
Ja, das ist richtig. Dazu wurde eine Vereinbarung zwischen dem Dekanat Bielefeld-Lippe und dem BDKJ Stadtverband Bielefeld getroffen. Der BDKJ wiederum hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bielefelder Jugendring (BJR) geschlossen.
 
Mit dem BDKJ-Finanzausschuss gibt damit eine Vergabestelle die sehr dicht an der katholischen Kinder- und Jugendarbeit "dran" ist und gegebenenfalls individuell nachsteuern kann.
 
2. Wie setzt sich denn der BDKJ-Finanzausschuss zusammen und wer verantwortet diesen?
Der BDKJ-Finanzausschuss ist als Gremium in der Satzung des BDKJ-Stadtverbandes festgeschrieben und wird, im Einverständnis mit dem Dechanten des Dekanats Bielefeld-Lippe, vom BDKJ-Stadtverband verantwortet.
 
Das Gremium besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern: 3 Mitglieder, die von der BDKJ-Stadtversammlung als Vertreter der Jugendverbände gewählt werden und 3 Mitglieder, die von den Kirchenvorständen beauftragt werden. Geleitet wird der Ausschuss von einem siebten, geborenen Mitglied aus dem BDKJ-Stadtvorstand. Darüber hinaus gibt es noch weitere beratende Mitglieder, wie es in der BDKJ Satzung schrieben ist.
 
3. In meiner Pfarrgemeinde gibt es Kinder- und Jugendarbeit. Wer kann dafür kommunale Fördergelder beantragen?
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können die kommunalen Mittel beantragen. Das ist entweder einer der eigenverantwortlichen Jugendverbände im BDKJ (z.B. die KJG, die DPSG, die Kolpingjugend,...) oder der jeweilige Kirchenvorstand, der alle übrige Kinder- und Jugendarbeit einer Pfarrgemeinde verantwortet.
 
4. Kann auch die Ministranten- / Messdienerarbeit unserer Pfarrgemeinde gefördert werden?
Ja und Nein: Gefördert werden kann nur die nichtreligiöse Kinder- und Jugendarbeit. Das bedeutet, das beispielsweise Bildungs- oder Umweltprojekte einer Ministrantengruppe gefördert werden können. Hingegen ausgeschlossen sind beispielsweise Übungstage der Messdienergruppe oder Maßnahmen der Sakramentenpastoral (z.B. Erstkommunion- oder Firmvorbereitung).
 
5. Der Kirchenvorstand meiner Pfarrgemeinde ist der Fördermittelvergabe nicht von Anfang an beigetreten, weil es noch keinen erkannten Bedarf gab. Dies hat sich nun geändert. Wie kann er sich für die Mittelvergabe anmelden?
Ihr Kirchenvorstand muss sich dazu beim BDKJ-Stadtverband akkreditieren. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem BDKJ-Finanzausschuss auf. Die Kontaktdaten finden Sie im Dokument "Grundlagen für die Vergabe von kommunalen Zuschussmitteln für die katholische Jugendarbeit im Stadtgebiet Bielefeld". Vom BDKJ erhalten Sie dann eine Beratung und die nötigen Formulare.
 
6. Ich habe mich vor Jahren einmal mit den Zuschüssen beschäftigt und frage mich nun, warum wir keine Zuschüsse mehr über den Gemeindeverband erhalten?
Sie erinnern sich richtig: bis vor einigen Jahren gab es eine Abrechnungsstelle für die damaligen "Raumpauschalen" im Gemeindeverband. Die Raumpauschalen sind inzwischen zugunsten einer Pauschalförderung für anerkannte Träger abgelöst worden. Die Mittelvergabe für den katholischen Bereich wird nun ausschließlich vom BDKJ-Finanzausschuss verwaltet.
 
7. Ich erinnere mich noch vor Jahren an Raumpauschalen, Materialzuschüsse und Gruppenleiterpauschalen. Gibt es diese noch?
Der Bielefelder Jugendring (BJR) hat vor einigen Jahren die Einzelbeantragung unterschiedlicher Förderbereiche zugunsten einer dem jeweiligen Träger zugewiesenen Förderpauschale abgelöst, die dieser selbst gewichten kann.
 
Selbstverständlich gibt es auch für diese Förderpauschalen Vorgaben, die der Träger entsprechend einhalten und nachweisen muss. Näheres können Sie im Dokument "Grundlagen für die Vergabe von kommunalen Zuschussmitteln für die katholische Jugendarbeit im Stadtgebiet Bielefeld" nachlesen.
 
8. Der katholische Jugendverband, der in meiner Pfarrgemeinde aktiv ist, hat bei unserem Kirchenvorstand um finanzielle Unterstützung gebeten. Kann der Kirchenvorstand Fördermittel für seine Kinder- und Jugendarbeit an den Jugendverband weitergeben?
Nein. die kommunalen Fördermittel, die der Kirchenvorstand für die Kinder- und Jugendarbeit seiner Pfarrgemeinde erhalten hat, darf nicht verspendet / verschenkt werden, sondern darf nur im Sinne der "Grundlagen für die Vergabe von kommunalen Zuschussmitteln für die katholische Jugendarbeit im Stadtgebiet Bielefeld" verwendet werden. Damit ist auch eine Weitergabe dieser konkreten Mittel an andere frei Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Raum der eigenen Gemeinde ausgeschlossen.
 
Der Kirchenvorstand kann selbstverständlich Mittel aus dem Etat der Pfarrgemeinde (z.B. aus dem gemeindlichen Jugendetat) an den Jugendverband ausschütten, um die katholische Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zu stützen / stärken.
 
9. Ich bin mir unsicher, ob eine bestimmte Maßnahme oder Anschaffung gefördert wird, oder nicht. Was soll ich tun?
Die Förderrichtlinien sind im Dokument "Grundlagen für die Vergabe von kommunalen Zuschussmitteln für die katholische Jugendarbeit im Stadtgebiet Bielefeld" (kurz: Grundlagen) beschrieben. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem BDKJ-Finanzausschuss auf - er beräten Sie gern. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in den aktuellen "Grundlagen".
 
10. Wir werden absehbar nicht alle Fördermittel, die wir erhalten haben, ausgeben. Müssen wir da etwas tun?
Ja, als Träger melden Sie dies bitte schnellstmöglich an den BDKJ-Finanzausschuss zurück. Nicht genutzte Mittel müssen im Übrigen zurückgeführt werden.
 
11. Mein Träger hat einen höheren Förderbedarf. Gibt es eine Möglichkeit weitere Mittel zu beantragen?
Bitte wenden Sie sich mit einem begründeten Antrag an den BDKJ-Finanzausschuss. Dieser wird Ihr Anliegen im Verhähltnis zu den noch zur Verfügung stehenden Mitteln prüfen und / oder Sie diesbezüglich beraten.
 
12. Wir werden ein mehrtägige Ferienfreizeit durchführen. Kann ich so eine Erholungsmaßnahme auch fördern lassen?
Ja und Nein. Über die kommunalen Mittel, die Sie als Träger erhalten habt, geht dies nicht. Beim Bielefelder Jugendring (BJR) können allerdings zur Unterstützung finanziell schwacher Teilnehmer (Hintergrund: ALG, Hartz IV, Bielefeld Pass) Unterstützungspauschalen direkt beantragt werden.
 
Jugendverbände haben in der Regel die Möglichkeit über ihre Diözesanverbände Mittel aus dem "Kinder- und Jugendförderplan NRW" (KJP) des Landes zu beantragen. Ihre verbandliche Diözesanstelle berät Sie dazu gern. Wie und inwiefern Kirchenvorstände solche KJP-Mittel als Träger beantragen können, sollte direkt bei der Dekanatsreferentin für Jugend und Familie erfragt werden.
 
13. Wir sind erst kürzlich der Mittelvergabe beigetreten. Können wir Anschaffungen oder Maßnahmen bezuschussen, die zeitlich vor dem Beititt lagen?
Nein, das ist eindeutig nicht möglich. Die kommunalen Mittel werden für die aktuell vorhandene Kinder- und Jugendarbeit gewährt. Zumal "alte Maßnahmen" ja auch bereits durch andere Mittel bezahlt / ausgeglichen sein müssen.
 
14. Unsere Pfarrgemeinde / Unser Jugendverband möchte eine Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Offene Tür) mit hauptamtlichem Personal eröffnen oder fördern. Bekommen wir vom Finanzausschuss Mittel dazu?
Nein. Eine Jugendhilfeeinrichtung ist zwar ein eigener Träger oder ist Teil einer bestehenden Trägerschaft, jedoch schließt der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bielefeld für solche Einrichtungen eigene Leistungsverträge ab. Entsprechend bewirtschaftet der BDKJ-Finanzausschuss keine Mittel dafür.
 
Am Besten lassen Sie sich für diesen Bereich vom Dekanat Bielefeld-Lippe beraten, oder informieren sich bei schon bestehenden Einrichtungen, wie beispielsweise dem HOT-Schildesche der katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist.